Krankmeldung und Entschuldigung

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Krankmeldung

Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht zur Schule kommt, melden Sie Ihr Kind bitte bis 7:45 Uhr über IServ krank.

Wie das mit Ihrem IServ-Elternaccount funktioniert, können Sie hier nachlesen. Alternativ finden Sie alle Informationen im folgenden Video:

Entschuldigung

Entschuldigung in der Sekundarstufe I:

Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist nach der Meldung der Abwesenheit über IServ in der Regel nicht erforderlich. Nach Rückkehr in die Schule ist nur bei vorhersehbar längerem Fehlen (fünf oder mehr Tage) die Kontaktaufnahme zur Klassenleitung zwecks Absprache nötig. Bescheinigungen oder Atteste sind i.d.R. nach der Rückkehr in die Schule nicht erforderlich.

Entschuldigung in der Sekundarstufe II/Oberstufe:

Schüler*innen der Oberstufe führen ein Entschuldigungsheft, indem Fehlzeiten eingetragen werden. Eltern bzw. volljährige Schüler*innen müssen Unterrichtsversäumnisse mit einer Unterschrift entschuldigen. Durch die Paraphe der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers gilt die Stunde als entschuldigt.

Bei Abmeldung aufgrund einer Erkrankung während des Schultages:

Erkrankt Ihr Kind während eines Schultages, meldet sich das Kind nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrperson im Sekretariat. Von dort aus werden Sie als Eltern benachrichtigt und Absprachen zur Abholung oder zum Heimweg des erkrankten Kindes getroffen. Ihr Kind erhält dann im Sekretariat ein Formular, auf dem die Abmeldung vermerkt ist. Das von den Eltern unterschriebene Abmeldungsformular gibt Ihr Kind bei seinem Klassenlehrer oder seiner Klassenlehrerin ab, sobald es wieder zur Schule gehen kann. Die versäumten Stunden des angebrochenen Schultages gelten damit als entschuldigt.