Krankmeldung und Entschuldigung

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Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht zur Schule kommt, melden Sie Ihr Kind bitte bis 8:05 Uhr über IServ krank. Später ist nur noch eine telefonische Krankmeldung möglich.

Wie das mit Ihrem IServ-Elternaccount funktioniert, können Sie hier nachlesen. Alternativ finden Sie alle Informationen im folgenden Video:

Video zur Krankmeldung aktivieren

Entschuldigung

Entschuldigung in der Sekundarstufe I:

Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist nach der Meldung der Abwesenheit über IServ in der Regel nicht erforderlich. Nach Rückkehr in die Schule ist nur bei vorhersehbar längerem Fehlen (fünf oder mehr Tage) die Kontaktaufnahme zur Klassenleitung zwecks Absprache nötig. Bescheinigungen oder Atteste sind i.d.R. nach der Rückkehr in die Schule nicht erforderlich.

 

Entschuldigung in der Sekundarstufe II/Oberstufe:

Volljährige Schüler*innen der Oberstufe tragen ihre Abwesenheiten bei IServ ein. Bei minderjährigen Schüler*innen müssen Unterrichtsversäumnisse von den Erziehungsberechtigten über den iServ-Elternaccount eingetragen werden. 

Häufig gestellte Fragen zum Entschuldigungsverfahren

Bis wann muss ich mein Kind entschuldigen?

Die Entschuldigung für den jeweiligen Tag muss bis 8:05 Uhr eingegangen sein.

 

Was passiert, wenn ich mein Kind erst nach 8:05 Uhr krankmelden kann?

Nach 8:05 Uhr kann eine Krankmeldung für denselben Tag nicht mehr digital über IServ eingereicht werden. Rufen Sie in diesem Fall bitte das Sekretariat unter 02166 98650 an. Unsere Sekretärinnen tragen die Abwesenheit ein und markieren sie als entschuldigt. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist nicht nötig.

 

Muss ich mich bei allen Lehrkräften melden oder nur bei der Klassenleitung?

Weder noch. Sobald Sie eine Entschuldigung erstellen, erscheint die Abwesenheit direkt im digitalen Klassenbuch. Die Klassenleitung bzw. die Tutorin oder der Tutor entschuldigt das Fehlen, wenn der Grund triftig ist (z. B. Krankheit des Kindes).

 

Muss ich der Entschuldigung noch etwas hinzufügen?

Ja. Tragen Sie im Feld „Notizen“ bitte den Grund der Abwesenheit ein.

 

Was passiert, wenn mein Kind in der Schule krank wird und nach Hause geht?

Ihr Kind muss sich – unabhängig vom Alter – bei der Fachlehrkraft und im Sekretariat abmelden. Das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Ist Ihr Kind minderjährig, ruft das Sekretariat Sie anschließend an. Mit Ihrer telefonischen Entschuldigung wird die Abwesenheit auf „entschuldigt“ gesetzt.

 

Was passiert, wenn das Sekretariat nicht besetzt ist und mein Kind krankheitsbedingt nach Hause muss?

Schülerinnen und Schüler unter 18: Ihr Kind meldet sich in jedem Fall bei der Fachlehrkraft ab. Schreiben Sie zusätzlich bitte eine kurze Nachricht an die Fachlehrkraft oder die Tutorin bzw. den Tutor, dass Ihr Kind krankheitsbedingt früher nach Hause gegangen ist. Die Lehrkraft trägt das Fehlen dann als entschuldigt ein.

Schülerinnen und Schüler ab 18: wie oben, allerdings kann die Abmeldung allein durch die Schülerin oder den Schüler erfolgen.

 

Wie funktionieren Beurlaubungen?

Beurlaubungsanträge können mit einer Woche Vorlauf direkt über das Abwesenheitsmodul eingereicht werden. Für kurzfristige Beurlaubungen, z. B. wegen einer Beerdigung, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung bzw. die Tutorin oder den Tutor.

 

Wie entschuldige ich mein Kind vom Sportunterricht?

Entschuldigungen für die aktive Teilnahme am Sportunterricht teilen Sie bitte ausschließlich per Nachricht an die Sportlehrkraft mit. Eine Meldung im Abwesenheitsmodul wird als Fehlstunde gewertet.

 

Was passiert, wenn mein Kind volljährig wird?

Etwa alle zwei Wochen setzen wir die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Zeitraum 18 geworden sind, auf den Status „volljährig“. Danach können sie sich selbst krankmelden und Beurlaubungsanträge stellen. Ein automatischer Wechsel in diesen Status ist technisch leider noch nicht möglich.

 

Was sind meldepflichtige Krankheiten?

Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten darf Ihr Kind laut Infektionsschutzgesetz (§ 34 IfSG) die Schule nicht besuchen. Das gilt schon bei einem Verdacht. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die Schule unverzüglich zu informieren. Bitte rufen Sie dafür zusätzlich zur Krankmeldung in IServ das Sekretariat unter 02166 98650 an.

Dazu gehören: Cholera, Diphtherie, EHEC-Darminfektion, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähige Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps, durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten (z. B. Mpox), Paratyphus, Pest, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Röteln, Scharlach und andere Streptokokken-Infektionen (Streptococcus pyogenes), Shigellose, Krätze (Skabies), Typhus, Hepatitis A oder E sowie Windpocken. Auch bei Kopflausbefall müssen Sie die Schule informieren.

Bei einigen dieser Krankheiten gilt die Mitteilungspflicht auch dann, wenn nicht Ihr Kind selbst, sondern jemand in Ihrem Haushalt erkrankt ist. Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.